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Hygienebelehrung 29.03.2023

Mi., 29. März

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WebEx-Online-Session

Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

Anmeldung abgeschlossen
Weitere Veranstaltungen
Hygienebelehrung 29.03.2023
Hygienebelehrung 29.03.2023

Zeit & Ort

29. März 2023, 18:00

WebEx-Online-Session

Über die Veranstaltung

Personen, die gewerblich mit Lebensmitteln zu tun haben, müssen vor Arbeitsbeginn an einer Belehrung teilnehmen. Dies ist im Infektionsschutzgesetz § 43 Abs. 1 verankert.

Wofür bzw. wann brauche ich eine Belehrung? 

Eine Belehrung müssen Personen bekommen, die im direkten Kontakt mit Lebensmitteln für Fremde gewerbsmäßig und regelmäßig tätig sind. Haben Sie also vor beim Herstellen, Verarbeiten oder Verkaufen von Lebensmitteln in einer Küche, Imbiss Restaurant oder anderen Gemeinschaftseinrichtungen tätig zu sein, dann benötigen Sie eine Belehrung.

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