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Hygienebelehrung 29.03.2023
Mi., 29. März
|WebEx-Online-Session
Erstbelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Anmeldung abgeschlossen
Weitere VeranstaltungenZeit & Ort
29. März 2023, 18:00
WebEx-Online-Session
Über die Veranstaltung
Personen, die gewerblich mit Lebensmitteln zu tun haben, müssen vor Arbeitsbeginn an einer Belehrung teilnehmen. Dies ist im Infektionsschutzgesetz § 43 Abs. 1 verankert.
Wofür bzw. wann brauche ich eine Belehrung?
Eine Belehrung müssen Personen bekommen, die im direkten Kontakt mit Lebensmitteln für Fremde gewerbsmäßig und regelmäßig tätig sind. Haben Sie also vor beim Herstellen, Verarbeiten oder Verkaufen von Lebensmitteln in einer Küche, Imbiss Restaurant oder anderen Gemeinschaftseinrichtungen tätig zu sein, dann benötigen Sie eine Belehrung.
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